Die TWG Pasing nimmt bis zu 6 Jugendliche auf, die in ihrer Entwicklung, insbesondere im heimischen Umfeld, Unterstützungsbedarf haben.

Wir leisten präventive Arbeit, Krisenintervention, therapeutische „Entwicklungshilfe“ oder Psychiatrie-Nachsorge.

Zielgruppe

  • Jugendliche unabhängig von Geschlecht oder Herkunft, die die Voraussetzungen der Hilfen zur Erziehung nach § 27 i.V. m. § 34 SGB VIII oder der Eingliederungshilfen i. V. m. § 35a SGB VIII oder §41 SGB VIII erfüllen.

  • Jugendliche mit Verhaltenauffälligkeiten oder -störungen (beispielsweise externalisierte Störungsbilder wie Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörungen und Störungen des Sozialverhaltens, internalisierte Störungsbilder wie emotionale Störungen, Angst- oder Zwangsstörungen, Störungen mit somatischen Symptomen, Bindungsstörungen oder Persönlichkeitsentwicklungsstörungen)

  • Jugendliche, deren Betreuung, Erziehung und Bildung in ihrer Herkunftsfamilie nicht gewährleistet werden kann und denen eine ambulante, teilstationäre oder stationär heilpädagogische Maßnahme nicht ausreicht, finden bei uns die geeignete Begleitung ins Leben.

  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Unterstützung und Hilfestellung bei der Integration in die deutsche Gesellschaft benötigen, insbesondere in Verbindung mit psychischer Belastung durch Erlebnisse im Heimatland oder auf der Flucht.

  • Insbesondere Jugendliche, denen es in anderen Wohngruppen oft zu „laut“ ist, finden bei uns einen geeigneten Platz.

Aufnahmekriterien

Die/der Jugendliche ist bereit

  • am Gemeinschaftsleben entsprechend ihrer/seiner aktuellen psychischen Situation aktiv teilzunehmen.

  • sich – mit Unterstützung – auf die für sie/ihn und ihre/seine individuelle Situation notwendigen therapeutischen Interventionen einzulassen.

  • Interesse an schulischer und beruflicher Integration zeigen, bzw. bereit sein, an tagesstrukturierenden, arbeitstherapeutischen Maßnahmen teilzunehmen.

Ausschlusskriterien

  • Das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung, die einer klinischen Behandlung bedarf

  • Das Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung, die einer Teilhabe am Gruppenleben im Weg steht oder die vorwiegend medizinisch-psychiatrischer Behandlung bedarf.

  • Das Vorliegen einer primären Abhängigkeitserkrankung

  • Sehr hoher Kriminalisierungsgrad bzw. Gewaltproblematik insbesondere in Hinblick Fremdgefährdung.

  • Fehlende Eigenmotivation

  • Akute Suizidalität

  • Schwere geistige Behinderung

  • Körperliche Behinderung aufgrund derer die Gemeinschaftsräume im ersten Stockwerk über die Treppe nicht erreicht werden können